Sie machen sich Gedanken darüber, wie es mit Ihrem Vermögen nach Ihrem Tod weitergehen soll? Oder denken Sie darüber nach, bereits schon zu Lebzeiten Vermögen an bestimmte Personen weiterzugeben? Vielleicht beschäftigt Sie auch, wer sich um Ihre Angelegenheiten kümmern soll, wenn Ihnen womöglich etwas zustößt oder Sie sich im Alter selbst nicht mehr darum kümmern können? Ich helfe Ihnen gerne dabei, für Ihre individuelle Situation die richtige Vorsorge in Gestalt eines Testaments oder Erbvertrages zu treffen. Auch bei der Vorbereitung und Beurkundung von Übertragungsverträgen und Schenkungen zu Lebzeiten kann ich Sie unterstützen.
Gleiches gilt, wenn Sie in Ihrer Familie Vereinbarungen rund um das Thema Pflichtteilsrecht treffen möchten. General- und Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen gehören ebenfalls zu meinem Tätigkeitsfeld. Schließlich begleite ich Sie auch, wenn Sie aufgrund des Todes einer Person einen Erbschein beantragen möchten, um sich als Erbe auszuweisen, ein Erbe ausschlagen möchten oder im Wege einer Erbauseinandersetzung geregelte Verhältnisse unter mehreren Miterben schaffen möchten.